Scheidung: Ablauf, Kosten und was Sie früh klären sollten
Eine Scheidung ist für viele ein tiefer Einschnitt, emotional und praktisch. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Ablauf in Deutschland und darüber, was Sie früh klären sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Fristen können sich ändern, und jede Situation ist anders. Lassen Sie sich im Einzelfall von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Der Weg zur Scheidung
1. Trennung
Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie „gescheitert“ ist. Das gilt in der Regel, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr) und eine Wiederherstellung der Gemeinschaft nicht zu erwarten ist. Getrennt leben ist auch in derselben Wohnung möglich, wenn Sie Haushalt und Alltag trennen, zum Beispiel getrennte Schlafzimmer, getrennte Mahlzeiten, getrenntes Wirtschaften. In besonderen Härtefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden.
2. Scheidungsantrag
Den Antrag stellt in der Regel eine Anwältin oder ein Anwalt beim zuständigen Familiengericht. Eine Seite braucht eine anwaltliche Vertretung. Der andere Ehepartner braucht nur dann einen Anwalt, wenn er eigene Anträge stellen oder dem Antrag nicht einfach zustimmen möchte.
3. Das Verfahren
Das Gericht klärt unter anderem den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche, die in der Ehe erworben wurden). Es gibt einen Termin, bei dem die Partner angehört werden. Wenn alles geklärt ist, spricht das Gericht die Scheidung aus.
4. Folgesachen
Weitere Fragen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich (Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens), Sorge- und Umgangsrecht für Kinder und Hausrat können im Scheidungsverfahren oder getrennt geklärt werden. Je mehr Sie einvernehmlich regeln, desto schneller und günstiger ist das Verfahren.
Was Sie früh klären sollten
- Wohnen: Wer bleibt in der Wohnung? Wer zieht aus? Wie wird ein gemeinsamer Mietvertrag oder Kredit behandelt?
- Kinder: Wo leben sie? Wie sieht der Umgang mit dem anderen Elternteil aus? Wichtig: das Wohl des Kindes. Beratungsstellen und Jugendämter bieten Unterstützung an.
- Unterhalt: Kindesunterhalt und gegebenenfalls Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt. Die Höhe hängt von Einkommen und Umständen ab.
- Finanzen: Gemeinsame Konten, Schulden, Versicherungen, Verträge.
- Vermögen: Wer bekommt was? Dokumentieren Sie Besitz und Wert.
- Altersvorsorge: Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht geregelt.
- Name: Wer seinen Namen ändern möchte, kann das nach der Scheidung beim Standesamt tun.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten bestehen aus Gerichts- und Anwaltskosten und richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Nettoeinkommen der Ehegatten ergibt. Je mehr Folgesachen gerichtlich entschieden werden, desto teurer wird es. Ein einvernehmliches Verfahren ist in der Regel deutlich günstiger. Genaue Beträge nennt Ihnen die Anwaltskanzlei im Erstgespräch, oft gegen eine Pauschale.
Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Auch Beratungsstellen und Rechtsantragsstellen der Gerichte helfen weiter.
Einvernehmlich oder streitig?
- Einvernehmlich: Beide sind sich in den Kernpunkten einig. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
- Streitig: Es gibt Konflikte, etwa um Kinder, Unterhalt oder Vermögen. Dann entscheidet das Gericht.
Eine Mediation kann helfen, Lösungen gemeinsam zu finden, mit Unterstützung einer neutralen Person. Sie kostet Geld, ist aber oft günstiger und schonender als ein Gerichtsverfahren.
Kinder in der Scheidung
Kinder leiden oft weniger an der Trennung selbst als an Streit der Eltern. Hilfreich ist:
- Klar und kindgerecht erklären, dass die Eltern sich trennen und dass es nicht ihre Schuld ist.
- Beide Eltern bleiben Eltern. Vermeiden Sie, den anderen Elternteil abzuwerten.
- Verlässlichkeit: Feste Absprachen, Rituale und Ansprechpartner.
- Unterstützung holen: Erziehungsberatungsstellen und Jugendämter helfen.
Gefühle und Unterstützung
Auch wenn die Scheidung vernünftig ist, bringt sie Trauer, Wut, Angst und Erleichterung mit sich. Hilfreich ist:
- darüber zu sprechen, mit Freunden, Familie oder in Beratung,
- Pausen zu machen und auf sich zu achten,
- Entscheidungen nicht unter Druck zu treffen, wenn es nicht nötig ist,
- Hilfe zu suchen, wenn die Belastung zu groß wird. Die Telefonseelsorge (0800 111 0 111) ist rund um die Uhr erreichbar.
Mehr zum Umgang mit dem Schmerz im Artikel „Liebeskummer überwinden“.
Wenn Sie nicht verheiratet sind
Paare ohne Trauschein brauchen keine Scheidung. Auch dort gibt es aber Fragen zu Wohnung, gemeinsamem Besitz und, bei Kindern, zu Sorge, Umgang und Unterhalt. Beratungsstellen und das Jugendamt helfen.
Wo Sie Hilfe bekommen
- Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht: für rechtliche Beratung.
- Beratungsstellen von Kommunen, Kirchen und Verbänden: Trennungs- und Scheidungsberatung, oft günstig.
- Jugendamt: bei Fragen zu Kindern, Sorgerecht und Unterhalt.
- Mediation: für einvernehmliche Lösungen.
- Gerichte: Rechtsantragsstellen und Informationen zur Verfahrenskostenhilfe.
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