Kündigung, Abfindung und Outplacement: Orientierung für den Ernstfall

Eine Kündigung trifft oft unerwartet. Viele Betroffene sind geschockt und unterschreiben in der ersten Aufregung Dinge, die sie später bereuen. Dieser Artikel gibt eine Orientierung über die wichtigsten Punkte. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, an Ihre Gewerkschaft oder an eine Rechtsberatung.

Wenn die Kündigung kommt

  1. Ruhe bewahren. Unterschreiben Sie nichts Neues sofort. Eine Empfangsbestätigung für ein Kündigungsschreiben ist unproblematisch, aber einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht auf der Stelle unterschreiben.
  2. Unterlagen sichern: Kündigungsschreiben mit Datum des Zugangs, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse.
  3. Fristen beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Danach gilt die Kündigung meist als wirksam.
  4. Rechtlichen Rat holen, am besten sofort.
  5. Arbeitssuchend melden, spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei kürzerer Frist. Mehr im Artikel „Arbeitslos“.

Ist die Kündigung wirksam?

Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem:

Lassen Sie das prüfen. Oft lassen sich dadurch Verhandlungsspielräume erkennen.

Aufhebungsvertrag

Manchmal bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, also eine einvernehmliche Beendigung. Das kann Vorteile haben, etwa eine Abfindung oder ein gutes Zeugnis. Aber:

Unterschreiben Sie nicht ohne Beratung.

Abfindung

Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Sie kann sich ergeben:

Als grobe Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das ist nur ein Richtwert. Die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten einer Klage, der Betriebsgröße und Verhandlungsgeschick ab. Abfindungen unterliegen der Steuer, und sie können sich auf das Arbeitslosengeld auswirken. Lassen Sie sich beraten.

Weitere Punkte

Outplacement

Beim Outplacement unterstützt der Arbeitgeber ausscheidende Beschäftigte bei der Neuorientierung: Beratung, Coaching, Bewerbungstraining, manchmal Vermittlung. Er bezahlt die Leistung. Sie können Outplacement im Aufhebungsvertrag verhandeln. Nutzen Sie es, wenn es angeboten wird, denn es ist wertvoll, besonders bei Führungskräften und langer Betriebszugehörigkeit. Mehr im Artikel „Bewerbungscoaching und Karriereberatung“.

Emotional verarbeiten

Eine Kündigung ist oft ein Kränkung, auch wenn sie nichts mit Ihnen persönlich zu tun hat. Geben Sie sich Zeit. Sprechen Sie mit Vertrauten, bewegen Sie sich, und sorgen Sie für Struktur. Wenn die Belastung groß ist, holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer Hausarztpraxis oder bei der Telefonseelsorge (0800 111 0 111).

Wo Sie Rat bekommen

Das interaktive Video-Coaching Motivierte Jobsuche hilft Ihnen, nach einer Kündigung wieder Tritt zu fassen.