Kündigung, Abfindung und Outplacement: Orientierung für den Ernstfall
Eine Kündigung trifft oft unerwartet. Viele Betroffene sind geschockt und unterschreiben in der ersten Aufregung Dinge, die sie später bereuen. Dieser Artikel gibt eine Orientierung über die wichtigsten Punkte. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, an Ihre Gewerkschaft oder an eine Rechtsberatung.
Wenn die Kündigung kommt
- Ruhe bewahren. Unterschreiben Sie nichts Neues sofort. Eine Empfangsbestätigung für ein Kündigungsschreiben ist unproblematisch, aber einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht auf der Stelle unterschreiben.
- Unterlagen sichern: Kündigungsschreiben mit Datum des Zugangs, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse.
- Fristen beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Danach gilt die Kündigung meist als wirksam.
- Rechtlichen Rat holen, am besten sofort.
- Arbeitssuchend melden, spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei kürzerer Frist. Mehr im Artikel „Arbeitslos“.
Ist die Kündigung wirksam?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem:
- Schriftform: Eine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail oder Nachricht genügt nicht.
- Kündigungsfrist: Sie richtet sich nach Vertrag, Tarifvertrag und Gesetz und hängt von der Betriebszugehörigkeit ab.
- Kündigungsschutz: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen zulässig (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt).
- Besondere Schutzrechte: Zum Beispiel bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsrat.
- Anhörung des Betriebsrats, wenn es einen gibt.
Lassen Sie das prüfen. Oft lassen sich dadurch Verhandlungsspielräume erkennen.
Aufhebungsvertrag
Manchmal bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, also eine einvernehmliche Beendigung. Das kann Vorteile haben, etwa eine Abfindung oder ein gutes Zeugnis. Aber:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist möglich, wenn Sie ohne wichtigen Grund zustimmen.
- Verzicht auf Rechte, zum Beispiel Kündigungsschutz.
- Druck: Seriöse Arbeitgeber lassen Bedenkzeit.
Unterschreiben Sie nicht ohne Beratung.
Abfindung
Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Sie kann sich ergeben:
- aus einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag,
- aus einem Vergleich im Kündigungsschutzverfahren,
- aus einem Sozialplan bei Betriebsänderungen,
- aus Vertrag oder Tarifvertrag.
Als grobe Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Das ist nur ein Richtwert. Die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten einer Klage, der Betriebsgröße und Verhandlungsgeschick ab. Abfindungen unterliegen der Steuer, und sie können sich auf das Arbeitslosengeld auswirken. Lassen Sie sich beraten.
Weitere Punkte
- Resturlaub: Er wird in der Regel genommen oder abgegolten.
- Freistellung: Klären Sie, ob Sie bis zum Ende freigestellt werden und wie Urlaub und Überstunden berücksichtigt werden.
- Arbeitszeugnis: Sie haben Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Zeugnis. Lesen Sie es genau. Formulierungen haben Codes. Lassen Sie es gegebenenfalls prüfen.
- Rückgabe von Firmeneigentum, Zugänge, Daten.
- Wettbewerbsverbote und Geheimhaltung.
- Betriebliche Altersvorsorge und Versicherungen.
Outplacement
Beim Outplacement unterstützt der Arbeitgeber ausscheidende Beschäftigte bei der Neuorientierung: Beratung, Coaching, Bewerbungstraining, manchmal Vermittlung. Er bezahlt die Leistung. Sie können Outplacement im Aufhebungsvertrag verhandeln. Nutzen Sie es, wenn es angeboten wird, denn es ist wertvoll, besonders bei Führungskräften und langer Betriebszugehörigkeit. Mehr im Artikel „Bewerbungscoaching und Karriereberatung“.
Emotional verarbeiten
Eine Kündigung ist oft ein Kränkung, auch wenn sie nichts mit Ihnen persönlich zu tun hat. Geben Sie sich Zeit. Sprechen Sie mit Vertrauten, bewegen Sie sich, und sorgen Sie für Struktur. Wenn die Belastung groß ist, holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer Hausarztpraxis oder bei der Telefonseelsorge (0800 111 0 111).
Wo Sie Rat bekommen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht, oft mit kostenloser oder günstiger Erstberatung.
- Gewerkschaft, für Mitglieder meist mit Rechtsschutz.
- Betriebs- oder Personalrat.
- Rechtsantragsstelle am Arbeitsgericht, kostenlos.
- Agentur für Arbeit: zu Arbeitslosengeld und Sperrzeit.
Das interaktive Video-Coaching Motivierte Jobsuche hilft Ihnen, nach einer Kündigung wieder Tritt zu fassen.